HDI Aktuell Zeitung 2023 RMV - Zeitung - Seite 4
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Vollständiger Verweisungsverzicht
in der BU. Wir machen es einfach!
Bereit für ein historisches BU-Update?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein komplexes Thema, keine Frage. Auch die Regelungen
zur Verweisung können besonders für Kunden kompliziert sein. Konkret, abstrakt, Erstprüfung,
Nachprüfung – da kann man schon einmal den Überblick verlieren.
Der Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung war bereits ein absolutes Alleinstellungsmerkmal, aber eine noch einfachere Lösung könnte die Transparenz unserer Verweisungsklausel maximieren, sowohl für Kunden als auch Vertriebspartner.
Dieser Herausforderung haben wir uns gestellt, und da wir keine halben Sachen machen, heißt
es seit dem 01.01.2024 in unserer Berufsunfähigkeitsversicherung:
Wir verzichten vollständig auf die
Verweisung in der Erst- und Nachprüfung!
Die Highlights
Für alle Neuverträge
Gilt für sämtliche BU-Verträge ab dem Jahreswechsel mit Bedingungsversion „2401“.
Gesundheitsfragen unverändert
Es gibt keine Anpassung der Gesundheitsfragen.
Für alle Berufe
Ohne Einschränkung hinsichtlich des ausgeübten
Berufs. Ob angestellter Ingenieur oder selbständiger Facharzt.
Einfachheit und Transparenz
Die Regelungen zur Verweisung in der Nachprüfung werden komplett aus den Bedingungen gestrichen.
Keine Zusatzprämien
Das Feature ist fester Bestandteil unserer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Finanzielle Sorgenfreiheit
Die BU-Rentenzahlung erfolgt, so lange mind. 50 %
Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf
besteht. Auch bei Aufnahme eines anderen Berufs.
Alle Informationen
zum Verweisungsverzicht gibt es hier: